{"id":11,"date":"2023-07-09T21:42:59","date_gmt":"2023-07-09T19:42:59","guid":{"rendered":"https:\/\/bada.de\/?page_id=11"},"modified":"2025-01-14T10:38:13","modified_gmt":"2025-01-14T09:38:13","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bada.de\/de\/agb","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-group container\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<div class=\"wp-block-group row\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<div class=\"wp-block-group col-md-12\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<p><strong>Allgemeine Verkaufsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Lieferungen der Bada AG und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der nachstehenden Verkaufsbedingungen. Hinweisen des K\u00e4ufers auf seine Gesch\u00e4ftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Verkaufsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Anerkennung der Bada AG.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Angebote<\/strong><br>Die Angebote der Bada AG sind freibleibend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Preise<\/strong><br>Sollte die Bada AG in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung die Preise f\u00fcr das zu liefernde Produkt oder die Zahlungsbedingungen allgemein \u00e4ndern, so ist die Bada AG berechtigt, die am Liefertag g\u00fcltigen Preise oder Zahlungsbedingungen anzuwenden. Im Falle einer Preiserh\u00f6hung ist der K\u00e4ufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserh\u00f6hung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Produktangaben<\/strong><br><strong>3.1<\/strong>&nbsp;Die Beschaffenheit der Waren ergibt sich, soweit nichts anderes vereinbart, aus den Produktspezifikationen der Bada AG<br><strong>3.2<\/strong>&nbsp;Eigenschaften von Mustern und Proben sind nur verbindlich, soweit sie ausdr\u00fccklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind. Die Beschaffenheit sowie sonstige Angaben werden nur garantiert, wenn sie vorher vereinbart werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Beratung und Auskunft<\/strong><br>Soweit die Bada AG Beratungsleistungen erbringt, geschieht dies nach bestem Wissen. Angaben und Ausk\u00fcnfte \u00fcber Eignung und Anwendung der Ware befreien den K\u00e4ufer nicht von eigenen Pr\u00fcfungen und Versuchen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Lieferstellung und Transportsch\u00e4den<\/strong><br>Mangels abweichender Vereinbarung liefert die Bada AG grunds\u00e4tzlich frachtfrei benannter Bestimmungsort (CPT) gem\u00e4\u00df Incoterms. Beanstandungen wegen Transportsch\u00e4den hat der K\u00e4ufer unmittelbar gegen\u00fcber dem Transportunternehmen mit Kopie an die Bada AG innerhalb der daf\u00fcr vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der K\u00e4ufer f\u00fcr die Beachtung gesetzlicher und beh\u00f6rdlicher Vorschriften \u00fcber Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich. Die Waren der Bada AG werden in standardisiertem Packmittel geliefert. Bada AG bietet dem K\u00e4ufer an, die Packmittel zur\u00fcckzunehmen. Die M\u00f6glichkeiten der R\u00fccknahme bed\u00fcrfen vorheriger Absprache.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Verzugszinsen<\/strong><br>Bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers ist die Bada AG berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he des im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden Ein-Monats-EURIBOR-Satzes (Euro Interbank Offered Rate) plus 5%-Punkte, mindestens jedoch 9% zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Haftung<\/strong><br>F\u00fcr Sch\u00e4den haftet die Bada AG grunds\u00e4tzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Rechte des K\u00e4ufers bei M\u00e4ngeln<\/strong><br><strong>8.1<\/strong>&nbsp;M\u00e4ngel der Ware, die bei einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Untersuchung feststellbar sind, sind der Bada AG innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ware anzuzeigen; andere M\u00e4ngel sind der Bada AG innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und Art und Ausma\u00df der M\u00e4ngel genau bezeichnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.2<\/strong>&nbsp;Ist die Ware mangelhaft und hat der K\u00e4ufer dies der Bada AG gem\u00e4\u00df Ziffer 8.1 ordnungsgem\u00e4\u00df angezeigt, so stehen dem K\u00e4ufer die gesetzlichen Rechte mit folgenden Ma\u00dfgaben zu:<br>a)&nbsp;Die Bada AG hat zun\u00e4chst das Recht, nach ihrer Wahl entweder den Mangel zu beseitigen oder dem K\u00e4ufer eine mangelfreie Ware zu liefern (Nacherf\u00fcllung).<br>b) Die Bada AG beh\u00e4lt sich zwei Nacherf\u00fcllungsversuche vor. Sollte die Nacherf\u00fcllung fehlschlagen oder dem K\u00e4ufer unzumutbar sein, so kann der K\u00e4ufer entweder vom Vertrag zur\u00fccktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.<br>c) F\u00fcr Anspr\u00fcche auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gilt Ziffer 7.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.3<\/strong>&nbsp;M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers verj\u00e4hren nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Anstelle dieser Einjahresfrist gelten in den folgenden F\u00e4llen die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen:<br>a) im Falle der Haftung wegen Vorsatzes,<br>b) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels,<br>c)&nbsp;f\u00fcr Anspr\u00fcche gegen die Bada AG wegen der Mangelhaftigkeit einer Ware, wenn sie entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat,<br>d) f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung der Bada AG oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen der Bada AG beruhen,<br>e)&nbsp;f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen sonstiger Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung der Bada AG oder auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen der Bada AG beruhen, und<br>f) im Falle des R\u00fcckgriffs des K\u00e4ufers aufgrund der Vorschriften \u00fcber den Verbrauchsg\u00fcterkauf.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. H\u00f6here Gewalt<\/strong><br>Alle Ereignisse und Umst\u00e4nde, deren Verhinderung nicht in unserer Macht liegt, wie z. B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitsk\u00e4mpfe, Rohstoff- und Energiemangel, unvermeidliche Verkehrs- und Betriebsst\u00f6rungen, Feuer- und Explosionssch\u00e4den, Verf\u00fcgungen von hoher Hand sowie alle sonstigen F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt entbinden uns f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, soweit die Ereignisse und Umst\u00e4nde die Durchf\u00fchrung des betroffenen Gesch\u00e4fts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei unseren Vorlieferanten vorliegen. Dauern diese Ereignisse l\u00e4nger als 3 Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Aufrechnung, Leistungsverweigerungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte; Sicherheiten<\/strong><br><strong>10.1&nbsp;<\/strong>Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenanspr\u00fcchen sowie die Aus\u00fcbung von Leistungsverweigerungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechten wegen anderer als unbestrittener oder rechtskr\u00e4ftig festgestellter Gegenforderungen bed\u00fcrfen unserer Zustimmung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10.2<\/strong>&nbsp;Bei begr\u00fcndeten Zweifeln an der Zahlungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers, insbesondere bei Zahlungsr\u00fcckstand k\u00f6nnen wir, vorbehaltlich weitergehender Anspr\u00fcche f\u00fcr weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie einger\u00e4umte Zahlungsziele widerrufen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.&nbsp;<\/strong><strong>Eigentumsvorbehalt<\/strong><br><strong>11.1<\/strong>&nbsp;Die Bada AG beh\u00e4lt sich das Eigentum an der einzelnen an den Besteller \u00fcbersandten Ware vor, bis der Besteller alle ausstehenden Forderungen gezahlt hat, ob die Forderungen in Bezug auf die Ware oder aus irgendeinem anderen Grunde bestehen. Solange der Besteller bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, darf er die Ware im Rahmen ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsganges verarbeiten und\/oder verkaufen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.2<\/strong>&nbsp;F\u00fcr den Fall der Verarbeitung mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Sachen, \u00fcbertr\u00e4gt der K\u00e4ufer schon jetzt zur Sicherung unserer Forderungen auf die Bada AG das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen mit der Ma\u00dfgabe, dass der Besteller die Sache f\u00fcr die Bada AG unentgeltlich verwahrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.3<\/strong>&nbsp;Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen der Bada AG Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt im Umfang ihres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an die Bada AG ab. Verarbeitet der Besteller die gelieferte Ware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er bereits jetzt seine Verg\u00fctungsanspr\u00fcche gegen den Dritten bis zur H\u00f6he des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung an die Bada AG ab. Die Bada AG nimmt diese Abtretungen an.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.4<\/strong>&nbsp;Auf das Verlangen der Bada AG hat der Besteller alle erforderlichen Ausk\u00fcnfte \u00fcber den Bestand der im Eigentum der Bada AG stehenden Waren und \u00fcber die an die Bada AG abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.5<\/strong>&nbsp;Der Besteller verpflichtet sich, die Vorbehaltsware sorgf\u00e4ltig zu verwahren und auf eigenen Kosten gegen Abhandenkommen und Besch\u00e4digung zu versichern. Er ist verpflichtet, der Bada AG f\u00fcr den Fall, dass Dritte ein Recht auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware geltend machen, unverz\u00fcglich zu unterrichten und die Bada AG bei allen Ma\u00dfnahmen zu unterst\u00fctzen, die sie zum Schutze ihres Eigentums trifft.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.6<\/strong>&nbsp;\u00dcbersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen der Bada AG um mehr als 20 v.H., so wird diese auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.7<\/strong>&nbsp;Das Recht des Bestellers zur Verf\u00fcgung \u00fcber die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie zur Einziehung der an die Bada AG abgetretenen Forderungen erlischt, sobald er die Zahlung einstellt und\/oder in Verm\u00f6gensverfall ger\u00e4t. Treten diese Voraussetzungen ein, ist die Bada AG berechtigt, unter Ausschluss des Zur\u00fcckbehaltungsrechts ohne Nachfristsetzung oder Aus\u00fcbung des R\u00fccktritts die sofortige Herausgabe der gesamten unter ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12. Incoterms<\/strong><br>F\u00fcr die Interpretation von Handelsklauseln findet die jeweils g\u00fcltige Fassung der Incoterms Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><br>Erf\u00fcllungsort der Leistungen des K\u00e4ufers ist B\u00fchl\/Baden. Ist der K\u00e4ufer Vollkaufmann, ist Gerichtsstand B\u00fchl\/Baden oder &#8211; nach unserer Wahl &#8211; der allgemeine Gerichtsstand des K\u00e4ufers.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>14. Anwendbares Recht<\/strong><br>Grunds\u00e4tzlich findet das am Sitz der Bada AG geltende Recht Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p>Stand: 12\/2014<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeine Einkaufsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Allgemeines \u2013 Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegen-stehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausf\u00fchrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Verk\u00e4ufer (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Verk\u00e4ufer uns gegen\u00fcber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erkl\u00e4rung von R\u00fccktritt), bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern gem\u00e4\u00df \u00a7 310 Abs. 4 BGB.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Unsere Bestellung gilt fr\u00fchestens mit schriftlicher Abgabe oder Best\u00e4tigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrt\u00fcmer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollst\u00e4ndigkeiten der Bestellung einschlie\u00dflich der Bestellunterlagen hat uns der Verk\u00e4ufer zum Zwecke der Korrektur bzw Vervollst\u00e4ndigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Verk\u00e4ufer ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Arbeitstagen schriftlich zu best\u00e4tigen oder insbesondere durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuf\u00fchren (Annahme). Eine versp\u00e4tete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Lieferzeit und Lieferverzug<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 voraussichtlich nicht einhalten kann.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Erbringt der Verk\u00e4ufer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte \u2013 insbesondere auf R\u00fccktritt und Schadensersatz \u2013 nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich ausschlie\u00dflich gesetzlicher Umsatzsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schlie\u00dft der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Verk\u00e4ufers (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verpackung, Transportkosten einschlie\u00dflich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. Verpackungsmaterial hat der Verk\u00e4ufer auf unser Verlangen zur\u00fcckzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Falls nichts anderes vereinbart ist, wird der Preis innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollst\u00e4ndiger Lieferung und Leistung (einschlie\u00dflich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Wir schulden keine F\u00e4lligkeitszinsen. Der Anspruch des Verk\u00e4ufers auf Zahlung von Verzugszinsen bleibt unber\u00fchrt. F\u00fcr den Eintritt unseres Verzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Verk\u00e4ufer erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, f\u00e4llige Zahlungen zur\u00fcckzuhalten, solange uns noch Anspr\u00fcche aus unvollst\u00e4ndigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Verk\u00e4ufer zustehen.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Der Verk\u00e4ufer hat ein Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur wegen rechtskr\u00e4ftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Versand, Verpackung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Lieferscheine haben, wie auch jegliche weitere auftragsbezogene Korrespondenz, die Bestelldaten der Bada AG zu enthalten, insbesondere Bestellnummer und Materialbezeichnung. Der Lieferung ist dar\u00fcberhinaus, soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, ein Werkspr\u00fcfzeugnis des gelieferten Materials beizuf\u00fcgen, soweit es nicht bereits vorab geschickt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die R\u00fccknahmeverpflichtung des Lieferanten f\u00fcr die Verpackung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Im Rahmen der Lieferung und des Transports von gef\u00e4hrlichen Stoffen im Sinne des Gesetzes \u00fcber die Bef\u00f6rderung gef\u00e4hrlicher G\u00fcter sowie etwaiger weiterer Rechtsverordnungen verpflichtet sich der Auftragnehmer, die gesetzlichen Vorschriften zu erf\u00fcllen. Sind insbesondere f\u00fcr Entladung, Transport und Lagerung der Ware besondere Vorschriften zu beachten, so sind uns diese zwingend schriftlich vorab anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Mangelhafte Lieferung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr unsere Rechte bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln der Ware (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgem\u00e4\u00dfer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verk\u00e4ufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Verk\u00e4ufer insbesondere daf\u00fcr, dass die Ware bei Gefahr\u00fcbergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die \u2013 insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung \u2013 Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Verk\u00e4ufer oder vom Hersteller stammt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Abweichend von \u00a7 442 Abs 1 S 2 BGB stehen uns M\u00e4ngelanspr\u00fcche uneingeschr\u00e4nkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrl\u00e4ssigkeit unbekannt geblieben ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) F\u00fcr die kaufm\u00e4nnische Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB), mit folgender Ma\u00dfgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschr\u00e4nkt sich auf M\u00e4ngel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter \u00e4u\u00dferlicher Begutachtung einschlie\u00dflich der Lieferpapiere sowie bei unserer Qualit\u00e4tskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z.B. Transportbesch\u00e4digungen, Falsch- und Minderlieferung). Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im \u00dcbrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere R\u00fcgepflicht f\u00fcr sp\u00e4ter entdeckte M\u00e4ngel bleibt unber\u00fchrt. In allen F\u00e4llen gilt unsere R\u00fcge (M\u00e4ngelanzeige) als unverz\u00fcglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 20 Arbeitstagen beim Verk\u00e4ufer eingeht.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Kommt der Verk\u00e4ufer seiner Verpflichtung zur Nacherf\u00fcllung \u2013 nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) \u2013 innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so k\u00f6nnen wir den Mangel selbst beseitigen und vom Verk\u00e4ufer Ersatz der hierf\u00fcr erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherf\u00fcllung durch den Verk\u00e4ufer fehlgeschlagen oder f\u00fcr uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den) bedarf es keiner Fristsetzung; der Verk\u00e4ufer ist unverz\u00fcglich, nach M\u00f6glichkeit vorher, zu unterrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Im \u00dcbrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Au\u00dferdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Zahlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsgem\u00e4\u00dfer Form einzureichen. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Bezahlung sind die tats\u00e4chlichen Mengen und Gewichte sowie die vereinbarten Preise.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Zahlung erfolgt auf dem handels\u00fcblichen Wege. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn am letzten Tag der Zahlungsfrist ein \u00dcberweisungsauftrag erteilt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Begleichung einer Rechnung gilt nicht als Verzicht auf eine M\u00e4ngelr\u00fcge bez\u00fcglich der fakturierten Ware.<\/p>\n\n\n\n<p><a><strong>\u00a7 8 Regelkonformit\u00e4t<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Lieferant ist zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Produktsicherheit sowie der international geltenden arbeitsrechtlichen Mindeststandards verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Lieferant verpflichtet sich weiterhin, bei der Herstellung und Lieferung der Ware die Bestimmungen der nationalen und EU-weit verbindlichen Lieferkettengesetze in ihrer jeweils g\u00fcltigen Form einzuhalten. Dies umfasst die Durchf\u00fchrung einer Risikoanalyse, die Umsetzung von Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen sowie die Einf\u00fchrung eines Beschwerdemanagements.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Insbesondere verpflichtet sich der Lieferant, sich weder direkt noch indirekt, aktiv oder passiv an jedweder Form der Bestechung, der Korruption, der Zwangs- oder Kinderarbeit zu beteiligen oder diese zu dulden. Einschl\u00e4gige Umweltrichtlinien sind einzuhalten und Umweltbelastungen m\u00f6glichst zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Mindeststandards hat der Lieferant in seiner gesamten Lieferkette einzufordern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Produzentenhaftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Ist der Verk\u00e4ufer f\u00fcr einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis selbst haftet.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verk\u00e4ufer Aufwendungen gem. \u00a7\u00a7 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschlie\u00dflich von uns durchgef\u00fchrter R\u00fcckrufaktionen ergeben. \u00dcber Inhalt und Umfang von R\u00fcckrufma\u00dfnahmen werden wir den Verk\u00e4ufer \u2013 soweit m\u00f6glich und zumutbar \u2013 unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Verk\u00e4ufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio EUR pro Personen-\/Sachschaden abzuschlie\u00dfen und zu unterhalten.<\/p>\n\n\n\n<p><a><strong>\u00a7 10 Geheimhaltung<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Lieferant hat Anfrage, Bestellung, Lieferung und Leistungen als Gesch\u00e4ftsgeheimnis und daher strikt vertraulich zu behandeln.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Alle Angaben und Unterlagen, einschlie\u00dflich technischer Daten, Modelle, Werkzeuge usw., die dem Lieferanten \u00fcberlassen wurden bzw. die dieser nach unseren Angaben fertigt sowie alle sonstigen erhaltenen Informationen d\u00fcrfen nicht f\u00fcr andere als die von uns ausdr\u00fccklich genehmigten Zwecke verwendet und nicht vervielf\u00e4ltigt oder Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden. Gesch\u00e4ftsgeheimnisse sind dabei alle Informationen, die nicht allgemein bekannt sind, einen wirtschaftlichen Wert besitzen und als vertraulich gekennzeichnet bzw. aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Unterlagen und Daten bleiben unser Eigentum und sind uns jederzeit auf Verlangen unverz\u00fcglich herauszugeben. Werden die jeweiligen Daten von uns in digitaler Form bereitgestellt, sind diese vom Lieferanten mit angemessenen technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen gegen unbefugten Zugriff zu sch\u00fctzen. Der Zugriff auf alle Unterlagen und Daten ist dabei auf diejenigen Mitarbeiter zu beschr\u00e4nken, die diese zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben ben\u00f6tigen. Werden die Daten nicht mehr f\u00fcr den vereinbarten Zweck ben\u00f6tigt, hat der Lieferant diese vollst\u00e4ndig und unwiderruflich zu l\u00f6schen bzw. zu vernichten. Ausnahmen sind gesetzliche Aufbewahrungspflichten.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der Lieferant verpflichtet sich, uns bei Verlust von Daten bzw. sonstigen Gesch\u00e4ftsgeheimnissen unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen, sobald er von diesem Verlust Kenntnis erlangt.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Kommt es durch Verschulden des Lieferanten zu einem Verlust, einer Besch\u00e4digung oder einer unbefugten Weitergabe der von uns \u00fcbermittelten Daten, haftet der Lieferant auf Ersatz des daraus entstehenden unmittelbaren Schadens.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Diese Bestimmungen bleiben auch nach Beendigung der Gesch\u00e4ftsbeziehungen in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die wechselseitigen Anspr\u00fcche der Vertragsparteien verj\u00e4hren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Abweichend von \u00a7 438 Abs 1 Nr 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche 3 Jahre ab Gefahr\u00fcbergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme. Die 3-j\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist gilt entsprechend auch f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Rechtsm\u00e4ngeln, wobei die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr dingliche Herausgabeanspr\u00fcche Dritter (\u00a7 438 Abs 1 Nr 1 BGB) unber\u00fchrt bleibt; Anspr\u00fcche aus Rechtsm\u00e4ngeln verj\u00e4hren dar\u00fcber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht \u2013 insbesondere mangels Verj\u00e4hrung \u2013 noch gegen uns geltend machen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts einschlie\u00dflich vorstehender Verl\u00e4ngerung gelten \u2013 im gesetzlichen Umfang \u2013 f\u00fcr alle vertraglichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche. Soweit uns wegen eines Mangels auch au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche zustehen, gilt hierf\u00fcr die regelm\u00e4\u00dfige gesetzliche Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer l\u00e4ngeren Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Rechtswahl und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr diese AEB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Verk\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzul\u00e4ssig oder unwirksam ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Ist der Verk\u00e4ufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher \u2013 auch internationaler \u2013 Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten unser Gesch\u00e4ftssitz in B\u00fchl\/Baden. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am Erf\u00fcllungsort der Lieferverpflichtung zu erheben.<\/p>\n\n\n\n<p>Stand: 01\/2025<\/p>\n<\/div><\/div>\n<\/div><\/div>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufsbedingungen Die Lieferungen der Bada AG und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der nachstehenden Verkaufsbedingungen. Hinweisen des K\u00e4ufers auf seine Gesch\u00e4ftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Verkaufsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Anerkennung der Bada AG. 1. 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