Stellungnahme zur EU-Verpackungsverordnung 2025/40 PPWR
Bestätigung des Status als Erzeuger im Sinne der PPWR.
Wir bestätigen hiermit, dass wir der Erzeuger im Sinne von Artikel 3 Absatz 1, Nr. 13 der Verordnung (EU) 2025/40 (Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle – PPWR) für alle von uns an Sie gelieferten Verpackungen sind.
Wir erklären, dass wir für alle Verpackungen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der entsprechenden Verpflichtungen in der EU in Verkehr gebracht werden, die geltenden Verpflichtungen eines Erzeugers gemäß der Verordnung (EU) 2025/40 erfüllen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bada AG
Normenstelle/Regulatory Affairs